FAQ

Insbesondere vor Treffen mit Familie und Freunden, Besuchen im Krankenhaus und Altersheim oder bei einer Rückkehr an den Arbeitsplatz empfiehlt sich ein Test. Auch für Betriebe und Einrichtungen, deren Mitarbeiter nicht im Home-Office sind, empfiehlt sich ein regelmäßiger Test. Dadurch können die eigenen Mitarbeiter geschützt und Infektionsketten vermieden werden. Auch Reisende (egal ob beruflich oder privat) sollten sich testen, in vielen Fällen ist dies sogar gesetzlich erforderlich bzw. kann die Quarantäne Zeit verringern (z.B. bei Einreise in bestimmten Ländern).

Nein, Sie benötigen keinen Termin, um einen der drei Corona-Tests bei uns durchführen zu lassen. Kommen Sie einfach innerhalb unseren Öffnungszeigen zu unserem Testzentrum. Wir testen Sie auf jeden Fall, auch an den Weihnachtsfeiertagen und Silvester.

Beim Antigen-Schnelltest wird mittels eines Nasopharyngealabstrichs im Nasen-Rachen-Raum eine Probe entnommen, die unmittelbar nach Probenentnahme im Testzentrum ausgewertet wird. Innerhalb von 30 Minuten erhalten Sie Ihr Testergebnis per E-Mail.

Der PCR-Test erfolgt mit Hilfe eines Abstrichs im Rachen. Die entnommene Probe wird an unseren Laborpartner weitergegeben, welcher die Ergebnisse für Sie auswertet. Unser Laborpartner befundet über 98 Prozent der Proben innerhalb von 24h nach Eingang. Sie erhalten das Ergebnis elektronisch direkt durch das Laborsystem anhand Ihres persönlichen QR-Codes, welchen Sie ganz einfach abrufen und bei Bedarf ausdrucken können.

Der Antikörper-Schnelltest wird mittels Entnahme von Kapillarblut durchgeführt und unmittelbar nach Probenentnahme im Testzentrum ausgewertet. Innerhalb von 30 Minuten erhalten Sie Ihr Testergebnis per E-Mail. Antikörpertests weisen vor allem eine abgelaufene Infektion nach, wenn der Körper bereits Antikörper gegen den Erreger gebildet hat. Antikörpertests sagen nichts darüber aus, ob die Betroffenen noch infektiös sind, wie lange die Infektion zurück liegt oder ob ein ausreichender Immunschutz gegen eine erneute Infektion vorliegt.

Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, ist es zwingend notwendig sich in häusliche Quarantäne zu begeben und die vom Gesundheitsministerium und RKI vorgesehenen Maßnahmen zu befolgen. Da es sich bei SARS-CoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit handelt, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln, welches sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um das weitere Vorgehen abzustimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sicherzustellen. Zusätzlich sollte der Befund Ihres positiven Antigen-Schnelltests mittels PCR-Test überprüft werden.

Die Reisebestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Jedes Land entscheidet selbst ob und welcher Nachweis zur Einreise benötigt wird. In vielen Fällen sind Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Informieren Sie sich diesbezüglich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes bzw. bei den zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsministerien) der Länder, in die Sie reisen.

Beim Antigentest und Antikörpertest erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten nach Abnahme der Probe Ihr Testergebnis per E-Mail. Sollten Sie einen Arztbefund und / oder eine Rechnung benötigen, schicken wir Ihnen diese nach Anfrage im Laufe des Tages zu.

Beim PCR Test erhalten Sie das Ergebnis elektronisch direkt von unserem Laborpartner über einen persönlichen QR-Code, welchen Sie ganz einfach abrufen und bei Bedarf ausdrucken können. Unser Laborpartner befundet über 98 Prozent der Proben innerhalb von 24h nach Eingang der Probe.

Alle Dokumente werden sowohl auf Deutsch als auch Englisch übermittelt.

Da es sich um eine privatärztliche Leistung handelt, tragen Sie persönlich die Kosten des Tests, welcher vor Ort mit EC, Kreditkarte, GooglePay und ApplePay bezahlt wird. Ob Sie diese im Nachgang erstattet bekommen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Krankenversicherung oder Ihren Arbeitgeber. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Rechnung aus.

Obwohl in unserem Testgelände reichlich Platz vorhanden ist, bitten wir Sie ohne Begleitung zu kommen, um eine Anhäufung von Personen zu vermeiden und den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Ausgenommen sind hilfsbedürftige Personen.

Zeitdauer des Antigen- und Antikörper-Schnelltest: Wenn Sie mit den vorausgefüllten Formularen vorstellig werden, dauert der eigentliche Test nur wenige Minuten. Nach dem Abstrich können Sie das Testzentrum verlassen.

Zeitdauer des PCR-Test: Wir rechnen mit einer Gesamtdurchlaufzeit von der Testdurchführung bei uns im Zentrum über den Transport zu unserem Labor bis zur Verfügbarkeit des Ergebnisses von 24-48 Stunden.

Wir verwenden ausschließlich Schnelltests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Derzeit übererfüllen unsere Schnelltests die Anforderungen des RKI bezüglich der Sensitivität von 96,5 % und der Spezifität von 99,5 %.

Ja. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Schnelltest ein ungültiges Ergebnis vorweist. In solchen Fällen werden Sie umgehend von uns kontaktiert und können den Test kostenfrei wiederholen.

Wir testen Personen ab fünf Jahren. Bei Kindern unter 14 Jahren muss immer eine erziehungsberechtige Person anwesend sein. Kinder über 14 Jahren dürfen nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten einen Test durchführen lassen.

Um eine schnelle Durchführung zu gewährleisten, bitten wir Sie die vorausgefüllte Erklärung zum Datenschutz und Datenweitergabe mitzubringen: Für Antigentests und für Antikörper-Tests. Falls Sie keine Möglichkeit haben die Dokumente vorab auszufüllen, können Sie dies auch vor Ort erledigen. Zusätzlich bitten wir Sie einen gültigen Lichtbildausweis zum Datenabgleich bzw. zum Erfassen der Personalausweisnummer mitzubringen.